Neue LBO für das Saarland seit 19. Februar 2025/ LBO Rheinland-Pfalz
Am 19. Februar 2025 ist die neue Landesbauordnung für das Saarland in Kraft getreten.
Das Errichten von Gartenhäusern ist durch die neue LBO erheblich erleichtert worden.
Mit der neuen LBO vom 19. Februar 2025 (§61 (1) 1 a) ist das Errichten von Gartenhäusern bis 75 cbm umbauter Raum mit Grenzabstand genehmigungsfrei geworden! (Jedoch nicht im Außenbereich!)
Das entspricht einer Grundfläche von ca. 30 qm !!!
Nach wie vor dürfen Garten-Gerätehäuser mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 30 cbm umbauten Raum (ca. 13 qm Grundfläche zuzüglich der Dachüberstände ohne Stützen) im ausgewiesenen Bebauungsgebiet ohne Grenzabstand errichtet werden.(§8 (2) 4)
Es bedarf aber bei einer Größe über 75 cbm umbauten Raumes einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO.
Die dazu notwendigen Unterlagen erhalten Sie für Ihr geplantes Haus von uns kostenlos.
Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Desweiteren sind lt. § 61 verfahrensfrei:
Car-Ports und Garagen mit Abstellraum mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m und bis zu 36 qm Bruttogrundfläche (ohne Grenzabstand).
Terrassenüberdachungen und Balkonüberdachungen sind ebenfalls genehmigungsfrei.
Hier finden Sie die neue Landesbauordnung für das Saarland 2025:
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BauORPrahmen
Die LBO Rheinland-Pfalz erlaubt in § 62 (Genehmigungsfreie Vorhaben) das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von Gebäuden bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume.