Das „Saarlandhaus“ – ein besonderes Haus zum besonderen Preis!

 

Nach der saarländischen Landesbauordnung dürfen Gartengerätehäuser mit einem Rauminhalt bis 30 cbm ohne Grenzabstand im ausgewiesenen Bebauungsgebiet errichtet werden.
Das Saarlandhaus erfüllt diese Voraussetzungen und nutzt dabei jeden verfügbaren Zentimeter.

Es bedarf jedoch ab einer Grundfläche über 10 qm einer Baugenehmigung im vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO .
Alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag erhalten Sie für Ihr geplantes Blockhaus von uns kostenlos.
Wir sind Ihnen auch gerne beim Ausfüllen der Formulare behilflich.

Preis auf Anfrage.

 

(mehr …)

Mehr Infos